Volt sagt JA zur KVG-Reform
Die Fehlanreize im Gesundheitswesen sind zahlreich und für eine effiziente Gesundheitsversorgung äusserst hinderlich. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) fordert eine einheitliche Aufteilung der Behandlungskosten zwischen den Versichernden und den Krankenkassen. Volt unterstützt die Reform, erkennt jedoch auch, dass im Gesundheitswesen weiterer starker Reformbedarf besteht.
Dass die Krankenkassen sowie die Krankenkassenprämien ein grosses Problem in der Schweiz sind, ist nicht neu. So rangierte das Thema “Gesundheitswesen” kurz vor den Nationalratswahlen 2023 auf dem dritten Platz hinter “Einwanderung & Asyl” und “Umwelt & Energie” bei den wichtigsten Problemen für die Wähler:innenschaft. Es sollte folglich klar sein, dass in diesem Problem ein dringender Handlungsbedarf besteht, der von der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) angegangen wird. Jedoch wird eine kleine Reform allein nicht ausreichen, um alle Probleme im Gesundheitswesen zu lösen und einen weiteren Anstieg der Krankenkassenprämien zu verhindern.
Die Vorlage in Kürze
Ein Lösungsansatz ist die Anpassung der Aufteilung der Behandlungskosten zwischen den Versichernden und den Kantonen, wie dies die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorschlägt. Hierbei würden die Leistungen nicht mehr je nach Behandlungsart (Ambulant, stationär, Pflegeleistungen) unterschiedlich zwischen den Versichernden und den Kantonen aufgeteilt, sondern die Finanzierung würde vereinheitlicht werden. So würden die Kantone künftig ein Viertel der Kosten tragen, während die Versichernden den Rest, also drei Viertel, tragen würden.
Argumentation
Die Parlamentsmehrheit erhofft sich von der Vorlage, dass damit Fehlanreize im Gesundheitssystem beseitigt werden. Derzeit ist es für Krankenkassen wenig attraktiv, ambulante Behandlungen zu fördern, da sie die Kosten vollständig selbst tragen müssen, obwohl diese oft günstiger und medizinisch angemessener wären. Mit der Reform soll dieser Fehlanreiz beseitigt werden. Nun soll vermehrt die sinnvollste und insgesamt günstigste Behandlungsmethode gewählt werden, anstelle der für die Krankenkassen günstigste Methode. Zudem sollen durch die Vorlage viele Kosten gespart werden. Zum Beispiel soll dies mit der Förderung ambulanter Behandlungen realisiert werden; diese sind aufgrund des kurzen Aufenthalts im Krankenhaus günstiger als stationäre Behandlungen. Es wird mit jährlichen Einsparungen von bis zu 400 Mio. Franken gerechnet, jedoch ist der genaue Umfang des Sparpotentials schwierig einzuschätzen, da hier das konkrete künftige Verhalten der finanzierenden Akteure, also der Kantone und der Krankenkassen eine grosse Rolle spielt. Zudem sollen Prämienzahler:innen entlastet werden. Durch die einheitliche Finanzierung der Leistungen verpflichten sich die Kantone, ihren Finanzierungsanteil konstant zu halten. Dies soll dem Trend der sinkenden Finanzierungsanteile der Kantone in den letzten Jahren entgegenkommen. So wird erhofft, dass auch die Prämien nicht weiter steigen werden.
Jedoch hat die Vorlage zur Folge, dass die Macht der Krankenkassen im Gesundheitswesen noch mehr verstärkt wird. Dadurch, dass der Anteil der Krankenkassen an der Finanzierung von Pflegeleistungen erhöht wird, gewinnen diese effektiv an Einfluss. Gleichzeitig erhalten die Krankenkassen stärkeren Einfluss in Teilbereichen, in denen sie bisher weniger stark waren, wie zum Beispiel Alters- und Pflegeheime und die Langzeitpflege. Somit besteht die Gefahr, dass das Gesundheitssystem aufgrund des Einflusses der Krankenkassen stärker auf Profit ausgelegt wird. Jedoch muss hier angemerkt werden, dass die Krankenkassen bereits jetzt grossen Einfluss im Gesundheitswesen haben und dieser mit der Vorlage nicht bedeutend vergrössert oder bei einer Ablehnung der Vorlage verringert wird. Die Machtposition der Krankenkassen sollte jedoch sicherlich angegangen werden.
Position von Volt
Volt schliesst sich der Argumentation der Befürworter:innen der Reform an, die Beseitigung von Fehlanreizen im Gesundheitswesen ist zentral. Die Vorteile der Beseitigung von Fehlanreizen, der Planungssicherheit, des Sparpotentials und der Entlastung von Prämienzahler:innen überwiegen die Schattenseiten der Vorlage. Jedoch ist sich Volt bewusst, dass die Vorlage nicht perfekt ist und sehr viel weiterer Handlungsbedarf im Gesundheitswesen besteht. So fordert Volt die Einführung einer Einheitskasse, die die restlichen privaten Krankenkassen zu mehr Effizienz zwingen soll. Zudem sollen durch die Einheitskasse faire Medikamentenpreise verhandelt werden können. Durch diese Reformen könnten die Prämienzahler:innen und das Krankenkassensystem generell stark entlastet werden.
Quellen
Eidgenössische Wahlen 2023
Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
KVG-Revision mit schweren Nebenwirkungen: EFAS : vpod/ssp
Gesundheitswesen – Volt Schweiz